bitte zutreffendes ankreuzen
mit deiner anmeldung werden € 50,- anzahlung
fällig, bitte gleichzeitig an folgendes konto überweisen
Handl & Landgraf GbR
Deutsche Bank, Wiesbaden
BLZ 510 700 24
KtoNr 020 90 80
1. Reisevertrag
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich,
daß aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben
des Wellenreitsports bestehen. Teilnehmen kann jeder, der die
genannten Voraussetzungen erfüllt: Schwimmsicherheit, sportliche
Belastbarkeit und keine Ohrenerkrankungen.
Mit Eurer Anmeldung bietet ihr uns den Abschluß
des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter
Anerkennung der Reisebedingungen. Bei Minderjährigen ist
die Anmeldung von einem gestzlichen Vertreter zu Unterschreiben.
Sonderwünsche und Nebenabreden sind nur dann gültig,
wenn sie vom Veranstalter bestätigt werden.
Bei Individual-Appartementpuchungen trägt
der Anmelder die Verantwortung der Vertragserfüllung seiner
Mitreisenden. Dies gilt auch bei Anmeldungen zu Gruppenreisen,
wenn die Mitbucher das Vertragsverhältnis in Frage stellen.
Der Vertag kommt durch Annahme des Veranstalters, Einlösen
der Anzahlung oder Beteiligung zustande.
2. Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich,
daß aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben
des Wellenreitsports bestehen. Teilnehmen kann jeder, der die
genannten Voraussetzungen erfüllt: Schwimmsicherheit, sportliche
Belastbarkeit und keine Ohrenerkrankungen.
3. Zahlungsbedingungen
Bei Anmeldung ist grunsätzlich eine Anzahlung
in Höhe von € 50,- pro Reisenden fällig. Nach Eingang
der Restzahlung, frühestens jedoch 14 Tage vor Reisebeginn,
erhalten Sie den Sicherungsschein sowie alle nötigen Reiseunterlagen.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie
aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern,
bedürfrn einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
5. Kaution
Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt,
bei Schlüsselübergabe für die Appartements, für
evtl. entstehende Schäden eine angemessene Kaution zu verlangen.
Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe
des Mietobjekts, zurückerstattet.
6. Rücksichtnahme und Ausschluß
Der Veranstalter erwartet, daß jeder Reiseteilnehmer
die Sitten und Gebräuche des Gastlandes, aber auch dessen
Anforderung an umweltgerechtes Verhalten respektiert. Sollte der
Teilnehmer grob gegen sie verstoßen, hat der Veranstalter
das Recht, ihn, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren
Reise auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Kosten
des Reiseteilnehmers. Gleiches gilt für Reisende, die nach
Abmahnung weiterhin erheblich stören und folglich ihre Teilnahme
für die Mitreisenden oder den Veranstalter unzumutbar ist.
7. Rücktritt des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt muß aus Beweissicherungsgründen
schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang beim Reiseveranstalter.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Veranstalter
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen
verlangen. Die Berechnung der folgenden Pauschalsätze berücksichtigt
die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich
anderweitige Verwendung der Reiseleitung. Tritt der Reiseteilnehmer
ohne vorherige schriftliche Rücktritts- erklärung die
Reise nicht an, so gilt dies als ein am Reisetag erklärter
Rücktritt vom Vertrag. Im Falle eines Rücktritts gelten
folgende Rücktrittsgebüren vom Reisepreis:
Bis 60 Tage vor Reisebeginn 10%
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
Bis 15 Tage vor Reisebeginn 40%
Bis 8 Tage vor Reisebeginn
60%
Bis 1 Tag vor Reisebeginn
80%
Am Abreisetag oder später
100%
8. Umbuchung
Der Kunde kann bis 10 Tage vor Reisebeginn, mit
Zustimmung des Reiseveranstalters und gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr
von € 30,- umbuchen.
9. Ersatzperson
Wird durch den Teilnehmer eine Ersatzperson gestellt,
so wird lediglich eine Gebühr von € 30,- in Rechnung
gestellt – unbedingt vor Reiseantritt mitteilen!
10. Rücktritt und Kündigung
Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl,
generell 5 Personen , nicht erreicht, sind wir berechtigt, die
Reise bis 14 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten
Reisepreis erhalten Sie dann unverzüglich zurück.
11. Reiserücktrittskostenservice
Auf Wunsch kann mit unserer Anmeldung ein Reiserücktrittskostenservice
abgeschlossen werden. (Für Stornokosten bis 80% des Reisepreises).
Ersatz der vereinbarten Stornokosten erfolgt abzüglich einer
Selbstbeteiligung von € 30,-, bei Krankheit 20% des erstattungsfähigen
Schadens – mindestens € 30,-. Der Reiserücktrittskostenservice
haftet nur bei Krankheit. Persönliche Gründe, die einen
Rücktritt erfordern, sind nicht mitversichert!
Auch bei Reiserücktritt mit Inanspruchnahme
des Reiserücktrittkostenservice , ist dem Reiseveranstalter
unverzüglich (vor geplantem Reisebeginn; es gilt Datum des
Poststempels!) die Nichtteilnahme an der Reise mitzuteilen und
ein ärztliches Attest vorzulegen. Eine nachträgliche
Vorlage eines Attest wird von der Versicherung nicht anerkannt
und es gelten die üblichen Reiserücktrittsgebühren
(Siehe: Rücktritt des Teilnehmers).
12. Haftung und Haftungsausschluß
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten
für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit
der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung
der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. Für Sportgeräte
wie surfboards o.ä. übernimmt der Veranstalter keine
Haftung. Die vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt.
Die Inanspruchnahme der genannten Leistungen und
die Teilnahme an einem Surfkurs, Surfsafari, Freesurfen oder anderen
sportliche Aktivitäten sowie PKW-Fahrten innerhalb der Gruppenaktivitäten
erfolgen auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Der Veranstalter
schließt Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden
aus. Eltern erklären mit ihrer Unterschrift auf der Anmeldung
ihr Kind für selbstverantwortlich genug, um an einer Reise
teilzunehmen, bei welcher es nicht beaufsichtigt wird. Auch in
diesem Fall übernimmt der Veranstalter nicht die Haftung.
Die den Teilnehmern zur Verfügung gestellte
Ausrüstung ist in jedem Fall pfleglich zu behandeln. Bei
Verlust oder grobfahrlässiger Beschädigung haftet der
Teilnehmer für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz
13. Änderungen des Veranstaltungsvelauf
Änderungen des Veranstaltungsverlaufs sind
nicht auszuschließen. Insbesondere bei witterungsbedingten
Gefahren kann das Programm geändert und ein Alternativprogramm
angeboten werden. Für wetterabhängige Umstände
sind wir in keinem Fall verantwortlich.
14. Visabestimmungen
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der
Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
selbst verantwortlich.
15. Reisegepäck
Für die Beförderung von Gepäck
und Sportgeräten übernehmen wir keine Haftung für
Diebstähle und Einbruch. Die Mitnahme des Reisegepäcks
erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden.
16. Salvatorische Klausel & Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.
Gerichtsstand ist Wiesbaden .
17. Reisepreisversicherung
Unsere Reisepreise sind gemäß der Gestzgebung
über die R+V Versicherung Insolvenzversichert